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Leasing vs. Mietkauf
Mietkauf
Ähnlich einem Leasingvertrag werden die Anschaffungskosten in monatlichen Raten zurückgezahlt. Außerdem wird ein angemessener Kosten- und Zinsaufschlag berechnet. Bei einem Mietkauf wird jedoch von vornherein eine Kaufoption mit einem fest kalkulierten Restwert vereinbart. Dabei werden die gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet. Die Vertragsbedingungen eines Mietkaufes können frei ausgehandelt werden. Auf Wunsch kann die Laufzeit sogar länger sein als die Nutzungsdauer laut AfA-Tabellen. Im Gegensatz zum Leasing-Nehmer wird der Mietkäufer sofort wirtschaftlicher Eigentümer der Mietkaufsache und aktiviert sie daher in seiner Bilanz.
Leasing
Der Leasinganbieter übernimmt die Anschaffungskosten und Sie als Kunde können die Softeismaschine dann uneingeschränkt nutzen. Nach Ablauf geht die Softeismaschine wieder an die Leasinggesellschaft zurück und kann von Ihnen oder einem Dritten käuflich zum kalkulierten Restwert erworben werden. Vorteil: Als Leasingnehmer können Sie sich flexibel dem technologischen Wandel anpassen, ohne jeweils teure Anschaffungskosten riskieren zu müssen. Zudem erwirtschaften Sie mit dem Leasingobjekt im Bestfall während der gesamten Laufzeit die nötigen Einnahmen zur Deckung der Leasingrate.
Teilamortisationsvertrag: Diese auch als Restwertleasing bekannte Art der Finanzierung führt nicht zu einer Vollamortisierung beim Leasingunternehmen. Die vereinbarten monatlichen Leasingraten decken also nicht die Gesamtkosten der Leasinggesellschaft - es bleibt ein Restwert am Ende der Vertragslaufzeit. Wie beim Vollamortisationsvertrag eröffnen sich Ihnen nach Ablauf des Vertrages mehrere Möglichkeiten. Unter anderem kann das Leasingobjekt von einer dritten Person gekauft, von Ihnen zurückgegeben oder der Vertrag auf Basis der Restkalkulation verlängert werden.